UBI
UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk
Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Das UBI ermöglicht das Bedienen einer UKW-Binnenfunkanlage auf allen Binnengewässern (z. B. Rhein, Main, Donau usw.). Es dient dazu um z. B. im Notfall eine Meldung absetzen zu können, oder ermöglicht u. a. die Kommunikation im Routineverkehr mit Hafenmeistern, anderen Schiffen oder mit den Schleusenwärtern. Bootsführer müssen das UKW-Sprechfunkzeugnis vorweisen, um am Funkverkehr teilzunehmen.
Infos zum UBI
Termine
Kursinhalt/Ablauf
Kursinhalt/Ablauf
Bei diesem Kurs liegt der Schwerpunkt auf dem praktischen Funkgerätetraining für den UKW-Binnenschifffahrtsfunk. Es wird die Handhabung des Funkgerätes ausführlich erklärt und sämtliche Funksprüche am Funkgerät geübt. Die Theorie für das UBI-Sprechfunkzeugnis wird nur kurz erläutert. Wir empfehlen diese über unseren separaten Theorie-Online-Kurs zu lernen (siehe Rubrik Online-Kurs) oder im Eigenstudium.
Dauer:
- 2 Stunden
Benötigte Unterlagen:
- Lehrbuch „Funkverkehr an Bord von Yachten“ von Delius Klasing (29,90 EUR, Stand 2023) – kann am ersten Kurstag bei uns gekauft werden
Dieses UBI-Funkgerätetraining eignet sich auch als Ergänzungskurs zu unserem SRC-Kurs, das im Anschluss des SRC-Kurses angeboten wird.
ggf. Privatunterricht:
Sollte für die Mindestteilnehmerzahl von 2 Personen für die vorgegebenen Termine für die praktischen Funkgeräteübungen nicht zu Stande kommen, können Sie auch einen Privatunterricht an mehreren Abenden je nach Ihren Zeitvorstellungen und Terminen buchen.
Bei Interesse am Privatunterricht schreiben Sie uns bitte Ihren Terminwunsch über unser Kontaktformular.
Preis: 49,00 EUR pro Stunde und jede weitere Person 15,00 EUR pro Stunde
Neben den Präsenzkursen bieten wir Ihnen die Möglichkeit die Theorie des UBI UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk über unseren Online-Kurs zu erlernen.
Theoretische Ausbildung:
Praktische Funkgeräteübung:
Für die praktischen Übungseinheiten am Funkgerät bieten wir Ihnen einen zweistündigen Kurs an. Sie lernen den Umgang mit dem Funkgerät und bekommen von uns die Gesprächsabläufe entsprechend der Prüfungsanforderungen vermittelt. Während des Kurses klären wir dann noch offene Fragen.
Dauer:
- Theorie: Sie bekommen einen 16-Wochen-Zugang, den Sie später auch verlängern können.
- Praxis: 2 Stunden auf zwei Tage/Abende aufgeteilt
ggf. Privatunterricht:
Sollte für die Mindestteilnehmeranzahl von 2 Personen für die vorgegebenen Termine für die praktischen Funkgeräteübungen nicht zu Stande kommen, können Sie auch einen Privatunterricht an mehreren Abenden je nach Ihren Zeitvorstellungen und Terminen buchen.
Bei Interesse am Privatunterricht schreiben Sie uns bitte Ihren Terminwunsch über unser unser Kontaktformular.
Preis: 49,00 EUR pro Stunde und jede weitere Person 15,00 EUR pro Stunde.
Informationen zur Prüfung
Oft gestellte Fragen
Sind keine anderen Zeiten angegeben, so laufen die Kurse in der Regel von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr.
Im Gemeindehafen Breitbrunn stehen ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung.
In Breitbrunn gibt es mehrere Gaststätten wie „Oberleitner – Haus am See“,“ Strandpavillion“, Gaststätte „Zur Post“ und „Da Stefano“ die in nur wenigen Minuten erreichbar sind.
Im Hafen stehen Tische und Bänke direkt am See für Ihre Brotzeit zur Verfügung.
In dringenden Fällen sind wir unter der Mobiltelefonnummer +49 152 04804001 erreichbar.
Mit der Anmeldung sind 30 % des Rechnungsbetrages als Anzahlung auf das angegebene Konto zu überweisen. Der Restbetrag ist 14 Tage vor Kursbeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung später, so ist mit der Anmeldung der gesamte Rechnungsbetrag zu zahlen.
Der Gesamtbetrag wird bis auf eine Bearbeitungsgebühr von € 45,- zurückerstattet, wenn die Kursteilnahme aus einem wichtigen, nachweisbaren Grund bis vier Wochen vor Kursbeginn schriftlich abgesagt wird. Erfolgt die Absage später, kann als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen die Anzahlung von 30 % des Rechnungsbetrages als pauschalierter Schadensersatz verlangt werden. Der genannte pauschalierte Schadensersatzbeitrag entfällt oder ermäßigt sich, wenn für den zurücktretenden Teilnehmer ein entsprechend qualifizierter Ersatzteilnehmer an dem Kurs teilnimmt, der die volle Kursgebühr entrichtet. Dies gilt auch dann, wenn der zurückgetretene Teilnehmer eine Umbuchung auf einen entsprechenden Kurs zu einem anderen Termin vornimmt. Wird die Teilnahme innerhalb von 14 Tagen vor oder bei Beginn des Kurses zurückgezogen, so behält das Chiemsee Sailing Center seinen Anspruch auf den vollen Rechnungsbetrag. Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
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