Das Chiemsee Sailing Center ist berechtigt vor Beginn von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Nichterreichen der für die Yachtbedienung notwendigen Teilnehmerzahl (vier Personen), unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie, schweres Wetter oder Ausfall des Skippers. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
Was passiert wenn der Segeltörn ausfällt?
Claudia Käßberger2019-11-30T21:10:49+01:00
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